Warum die großen Vorsorgen (U10/U11/J2) und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei uns jetzt Geld kosten.

Einleitung

Die U10 (7-8 Jahre) und U11 (9-10 Jahre) sind ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, die auf die Erkennung von Entwicklungsstörungen, psychischen und Verhaltensproblemen bei Schulkindern abzielen, und die J2 (16-17 Jahre) ist die abschließende Jugenduntersuchung vor der Volljährigkeit zur Überprüfung der allgemeinen Gesundheit und Entwicklung. Diese Untersuchungen füllen die Lücke zwischen den U-Untersuchungen (U1-U9) und der ersten Jugenduntersuchung (J1) und sind nicht in der Regelversorgung enthalten. Sie werden aber von vielen Krankenkassen als Zusatzleistung übernommen, wenn die Arztpraxis spezielle Verträge (Selektivverträge) mit den einzelnen Krankenkassen abgeschlossen hat.

Nach über 10 Jahren Teilnahme haben wir uns nun entschieden, diese Verträge zum 01.01.2025 nicht mehr fortzuführen.

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für unter 18-Jährige vor Beginn einer Beschäftigung oder Ausbildung. Sie klärt, ob der/die Jugendliche für die geplante Tätigkeit geeignet ist und ob eventuelle Schutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der/des Jugendlichen nötig sind; in der Regel folgt nach spätestens einem Jahr eine Nachuntersuchung, wenn der/die Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat. Durchgeführt wird die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt nach freier Wahl. Die Kosten trägt der Staat, wenn Ärztinnen und Ärzte den Abrechnungsschein akzeptieren, den man von der zuständigen Gemeinde für den Jugendlichen/die Jugendliche bekommt. Der Arbeitgeber und der/die Jugendliche erhalten nach der Untersuchung eine Bescheinigung. Ohne gültige Bescheinigung dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Der ärztliche Dokumentationsaufwand für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist hoch (zehn DinA4 Seiten) und zudem müssen Ärzte sich gutachterlich äußern und gehen damit in eine langjährige Haftung für diese Untersuchung ein.

Warum haben wir diese Entscheidung getroffen?

In den letzten 10 Jahren wurden die Beträge, die uns die Krankenkassen für die großen Vorsorgen zahlen (aktuell 49,82 €), entweder gar nicht oder nur um 1-2 Euro erhöht. Gleichzeitig sind unsere Kosten (Personal, Material, Miete, Strom etc.) aufgrund der Inflation um etwa 26 % überproportional gestiegen. Um langfristig weiterhin zuverlässig Ihre Familie medizinisch versorgen zu können, müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln und können diese Bedingungen leider nicht länger akzeptieren. Notwendige wirtschaftliche Preisanpassungen werden von den Krankenkassen seit Jahren abgelehnt.

Die Vergütung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist seit 1976 (!!!) unverändert und damit vermutlich der älteste unveränderte Preis einer Dienstleistung in Deutschland. Für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung erhält die Ärztin/der Arzt 23,57 €. Eine Anfrage von uns beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie, ob das Land die Jugendarbeitsschutzuntersuchung auch zu einem höheren Preis (angefragt waren 81,60 €) erstatten würde, wurde mit folgendem Satz beantwortet (und ich zitiere wörtlich!!!):

Das Land Niedersachsen hat mit Verordnung vom 02.12.2004 den zu erstattenden Pauschbetrag von 23,31 € für die Untersuchungen nach den §§ 32 bis 35 und 42 JArbSchG um 0,26€ auf 23,57€ erhöht. Eine weitere Erhöhung dieses Betrages ist derzeit nicht vorgesehen, da diese Höhe der Kostenerstattung bundesweit üblich ist und das Land Niedersachsen damit kein Einzelfall ist.“

Es wurde also die Vergütung vor 21!!! Jahren um 20 Cent angehoben, mehr ist die Gesundheit unserer Kinder dem Land Niedersachsen leider für diese wichtige Untersuchung nicht wert. Wir können diese Untersuchung zu einem Preis von vor 50 Jahren leider nicht mehr anbieten. Damit Ihr Kind aber trotzdem diese wichtige Untersuchung erhalten kann, können Sie diese als Selbstzahlerleistung bei uns buchen. Sprechen Sie doch den zukünftigen Arbeitgeber Ihres Kindes an, sehr wahrscheinlich wird dieser gerne die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Wichtig für Sie:

• Sie können die großen Vorsorgen weiterhin kostenlos bei anderen Kinderärzt:innen dieser Region wahrnehmen, die an diesen Verträgen teilnehmen, wenn Sie dort einen Termin bekommen sollten.

• Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung darf jeder niedergelassene Arzt/Ärztin und auch die Ärzt:innen beim Gesundheitsamt auf Kosten des Staates durchführen, die das Angebot von 23,57 € akzeptieren. Kein Arzt/Ärztin ist dazu jedoch verpflichtet.

• Die erste Jugendvorsorgeuntersuchung (J1) bleibt eine Kassenleistung für gesetzlich versicherte Jugendliche und kann selbstverständlich weiterhin bei uns kostenfrei ab dem 12. Geburtstag gebucht werden.

• Die großen Vorsorgen U10, U11 und J2 sind freiwillige Untersuchungen und nicht verpflichtend, jedoch medizinisch sinnvoll und empfehlenswert.

• Ihre Krankenkasse kann Ihnen die Kosten für die großen Vorsorgen teilweise oder vollständig als Privatleistung erstatten. Sprechen Sie hierzu bitte direkt mit Ihrer Kasse. (In der Praxis erstattet die Krankenkasse in der Regel maximal 50–60 €.)

• Fragen Sie den zukünftigen Arbeitgeber Ihres Kindes, ob dieser die Kosten der Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht teilweise oder ganz übernimmt. Die Chancen dafür sollten gar nicht so schlecht stehen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Bei Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Jede Leistung (z. B. Untersuchung, Hörtest, Sehtest, etc.) wird einzeln und transparent auf der Rechnung aufgeführt.

Die Gesamtkosten für die Vorsorgen U10, U11 und J2 belaufen sich bei uns auf 118,17 € (+ ggf. zuzüglich weiterer gewünschter Untersuchungen).

Die Gesamtkosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung belaufen sich bei uns auf 116,55 €.

Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Vorsorgeuntersuchung in bar oder per EC-Karte.

Zum Vergleich:

Von gesetzlichen Krankenkassen erhalten wir aktuell pro Vorsorge ca. 49,82 €. Dabei ist eine Dauer von 19 Minuten (Kalkulationszeit) für eine Vorsorge inklusive Vorbereitung vorgesehen. Unsere Vorsorgeuntersuchungen dauern jedoch etwa 30-45 Minuten, da wir uns bewusst mehr Zeit nehmen, um eine umfassende Betreuung und Beratung zu gewährleisten. Dieser zusätzliche Zeitaufwand wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und war bisher eine unbezahlte Serviceleistung unserer Praxis. Ihre Privatabrechnung spiegelt den tatsächlichen Aufwand wider, den wir zum Wohle Ihres Kindes leisten.

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung hat einen höheren Aufwand, wie eine J1, erfordert zudem auch noch einen zusätzlichen Dokumentationsaufwand von 10 DinA4 Seiten. Der vom Land Niedersachsen bezahlte Preis liegt bei 23,57€ (weniger als die Hälfte der J1) und wurde in den letzten 50 Jahren um lediglich 20 Cent angehoben.

„Fun-Fact“ (oder vielleicht doch zum Weinen?):

Einzelne Kassen wie die DAK bezahlen ihren Versicherten über ihr eigenes Bonusprogramm mehr Geld für das Erscheinen bei einer Vorsorge, als sie Ärztinnen und Ärzten für die Durchführung bezahlen. Die Frage, ob hier das Geld bei uns Ärztinnen und Ärzten nicht besser aufgehoben wäre, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern, kann sich jetzt jeder selbst beantworten.

Wir dürfen uns dann nur nicht wundern, wenn es immer weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzten gibt….

Fazit

Wir freuen uns, Ihnen die großen Vorsorgen und auch die Jugendarbeitsschutzuntersuchung weiterhin anbieten zu können, und bitten um Ihr Verständnis, dass dies nicht mehr kostenfrei möglich ist. Aber nur so können wir auch langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kinder und Jugendlichen in unserer Region sicherstellen.

Termine können wie immer über unsere Webseite und die Doctolib-App gebucht werden.

Ihr Praxisteam
der Kinder- und Jugendarztpraxis CUXLAND MVZ GmbH 🐳