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ÄTHERISCHE ÖLE

Da ich immer wieder zur Anwendung von ätherischen Ölen (Babix, Wick Vaporub, etc.) gefragt werde, hier ein Auszug aus der Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

Was ist bei der Anwendung ätherischer Öle bei Babys und Kleinkindern zu beachten?

Unverdünnte ätherische Öle sind nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet!

Schon kleinste Mengen (z.B. wenige Tropfen), die in Mund oder Nase geraten, können bei Säuglingen und Kleinkindern zu lebensbedrohlichen Verkrampfungen des Kehlkopfs und zu Atemstillstand führen. Weitere unerwünschte Wirkungen sind Haut- und Schleimhautreizungen, Erbrechen, Bewegungsstörungen oder sogar Krampfanfälle.

Verwenden Sie deshalb nur Präparate, die speziell für die Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern ausgewiesen sind. Stark wirksame ätherische Öle wie Kampfer dürfen nicht enthalten sein. Halten Sie die vorgeschriebenen Verdünnungsanweisungen ein. Wenden Sie die Präparate nicht im Gesicht an. Wegen der hautreizenden Wirkung nicht direkt auf die Kinderhaut auftragen. Bewahren Sie ätherische Öle immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

Gibt es ätherische Öle, auf die Kinder besonders empfindlich reagieren?

Bei Kindern unter drei Jahren ist besondere Vorsicht geboten bei der Anwendung von Kampfer, Eukalyptus-, Thymian- und Pfefferminzöl (Menthol). Diese ätherischen Öle gelten als besonders problematisch.

Sind Vergiftungsfälle bekannt?

Dem Bundesamt für Risikobewertung sind Vergiftungsfälle mit ätherischen Ölen bekannt. Auch in den Giftinformationszentralen gehen dazu viele Anfragen ein. Bei Kindern liegt der Grund häufig in der versehentlichen Aufnahme von Inhalaten oder Duftölen. Oft werden Inhalate in den Mund zum Schlucken verabreicht, weil Eltern sie mit Präparaten zum Einnehmen in Tropfenform verwechseln. Aufgrund der allgemeinen Beliebtheit im Wellnessbereich und der damit verbundenen weitläufigen Verbreitung der ätherischen Öle sind zahlreiche Vergiftungsmöglichkeiten gegeben.

Was sollte man bei Fehlanwendung oder Vergiftungserscheinungen tun?

Zeigt ein Kind akute Symptome, wie Atemnot, Krämpfe oder Bewusstseinsveränderungen, ist unverzüglich der Notarzt bzw. der Rettungsdienst zu informieren. Als Erstmaßnahmen können nach Hautkontakt das Abspülen mit Wasser und nach versehentlichem Trinken die Gabe von Flüssigkeit (Tee, Wasser oder Saft) zur Verdünnung empfohlen werden. Anschließend sollte ein Giftinformationszentrum (Giftnotrufzentrale für Kinder: Berlin: 030 – 1 92 40 oder München: 089 – 1 92 40) um Rat gefragt werden. Je nach Art und Menge des aufgenommenen ätherischen Öls kann eine häusliche Überwachung möglich und ein Arztbesuch entbehrlich sein. Nur nach der Aufnahme von Kampfer muss, nachdem zur Verdünnung Tee, Wasser oder Saft getrunken wurde, sofort eine Kinderklinik aufgesucht werden, die das Kind in diesem speziellen Fall kurze Zeit überwacht.

Hier die vollständige Stellungnahme mit weiteren Informationen zu ätherischen Ölen vom BfR

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