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TRAMPOLIN DIE UNTERSCHÄTZTE GEFAHR FÜR KINDER

Trampolin für Kinder – die unterschätzte Gefahr

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,
Für viele Eltern stellt Trampolinspringen eine großartige Beschäftigung für Kinder dar. Die Kinder sind an der frischen Luft, bewegen sich und haben Spaß. Was will man mehr?

VORSICHT!
Ein Trampolin ist für Kinder unter 6 Jahren NICHT geeignet.

Motorik, Gleichgewicht, Koordination und Knochenwachstum sind erst ab dem 6. Geburtstag so weit entwickelt, dass Trampolinspringen ohne größere Bedenken empfohlen werden kann. Natürlich können sich auch Schulkinder und Jugendliche beim Trampolinspringen verletzten, aber vor dem 6. Lebensjahr sind Kinder besonders gefährdet, Knochenbrüche zu erleiden.

Fast ein Drittel aller Trampolinunfälle ereignen sich bereits vor Schulbeginn.

Was kann beim Trampolinspringen alles passieren?
  • Umknicken beim Springen
  • Sturz vom Trampolin
  • Sturz von der Treppe
  • Zusammenstoßen beim Springen mit anderen
  • falsches Landen bei gewagten Sprüngen wie Saltos und anderen Überkopfsprüngen
Neben den normalen Gefahren beim Trampolin gibt es eine weitere, vielfach nicht bekannte Gefahr:

Die hohen Kräfte, die beim Trampolin auf die kindlichen Knochen einwirken, können bereits bei normalem Springen und ohne Unfall zu Knochenbrüchen (Frakturen) bei Kindern führen, was vielen Eltern nicht bewusst ist. Diese Gefahr wird sogar noch erhöht, wenn ältere Personen oder Erwachsene mit den Kindern zusammen das Trampolin gemeinsam benutzen.

Was muss ich beim Trampolinspringen beachten?

Trampolin im Garten:
  • erst ab 6 Jahren
  • immer mit Netz
  • die Trampolinfedern sollten mit einer Federabdeckung gesichert sein
  • nur eine Person auf dem Trampolin
  • immer nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
  • vor der Nutzung Sicherheit überprüfen (nach dem Winter besonders gründlich)
Trampolin auf dem Spielplatz:
  • erst ab 6 Jahren
  • nur eine Person auf dem Trampolin
  • immer nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
Trampolin in der Wohnung:
  • KEIN Trampolinspringen in der Wohnung, da die Verletzungsgefahr durch Stürze auf Möbel zu groß ist
Trampolin in Freizeitparks oder Trampolinparks
  • erst ab 6 Jahren
  • nur eine Person auf dem Trampolin
  • Saltos und Überkopfsprünge sind nur etwas für Geübte und nur nach Vortraining unter fachlicher Anleitung
  • eine Beaufsichtigung und Sicherheitshinweise sind ein Qualitätsmerkmal. Wenn keine Sicherheitshinweise aushängen, fragen Sie bitte vorher das Personal.
Auch wenn es verlockend ist, verzichten Sie bitte zum Wohle Ihrer Kinder auf die Anschaffung eines Trampolins vor dem 6. Geburtstag.

Achtung Neupatienten

Aufnahmestopp für
Patienten ohne Kinderarzt
beendet!

Seit Anfang August arbeiten wir nun zu 4 Ärzten/Ärztinnen in unserer Praxis und können damit deutlich mehr Patiententermine anbieten als zuvor. Nach der Einarbeitungsphase können wir nun den Aufnahmestopp schrittweise aufheben.

Wir starten ab dem 01. September mit Patienten, die aktuell keinen Kinderarzt mehr haben oder in unsere schöne Region zugezogen sind.

Wir hoffen aber mittelfristig allen wechselwilligen Patienten einen Platz anbieten zu können.

Bitte bringen Sie als Neupatient unbedingt das gelbe Heft Ihres Kindes zum ersten Besuch mit. Ohne gelbes Heft können wir Sie nicht als Neupatient aufnehmen.

Sehen Sie bitte von „Vorstellungsterminen“ ohne medizinische Indikation ab, da wir weiterhin in einer Mangelsituation sind und für diese Art von Terminen leider keine Zeit haben.

WICHTIG: Wir haben unser Telefon zurzeit abgeschaltet, da wir personell die hohe Anzahl an Telefonaten nicht bewerkstelligen können. Wir bitten diese Maßnahme zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis, aber wir ersparen Ihnen damit stundenlange Wartezeit in unserer Warteschleife.

Kontaktieren können Sie uns über den Chat unsere PraxisAPP, die Sie bitte DRINGEND installieren sollten.

Download: PraxisApp  (oder unter Informationen > Sonstiges > PraxisApp)

Vielen Dank für Ihr Verständnis