Aus diesem Grund hat seit dem 01.01.2009 jedes Neugeborene deutschlandweit einen Anspruch auf ein Hörscreening, das von den Krankenkassen bezahlt wird.
Seit Februar 2021 bieten wir in unserer Praxis das Neugeborenen-Hörscreening für Neugeborene aus Bremerhaven, Cuxhaven, dem Landkreis Cuxhaven, Geestland und der Wurster Nordseeküste an.
Gerne führen wir bei Ihrem Neugeborenen ein Hörscreening durch, sollte dieses in der Geburtsklinik oder bei einer Hausgeburt nicht erfolgt sein. Auch wenn wir nicht Ihr gewünschter Kinderarzt sind, dürfen Sie gerne einen Termin zum Neugeborenen-Hörscreening bei uns vereinbaren.
Für einen Termin rufen Sie uns bitte an: 04705/94990
Ist das Ergebnis des Hörscreenings auffällig, muss Ihr Baby noch einmal kontrolliert werden. Das gilt auch dann, wenn der Test nicht aussagekräftig genug war. Zum Beispiel können Reste vom Fruchtwasser oder Käseschmiere im Gehörgang die Weiterleitung des Schalls leicht beeinträchtigen und damit zu einem auffälligen Ergebnis führen.
Ist auch die wiederholte Testung auffällig, überweisen wir Ihr Kind zu einem HNO-Arzt um ein erweitertes Hörscreening mittels AABR (Automatic Auditory Brain Response) durchführen zu lassen.
Auch hier bedeutet das Fehlen der Potentiale ebenfalls nicht unmittelbar, dass ein Kind taub ist! Bei einem auffälligen Ergebnis ist eine weitergehende Abklärung bei einem Facharzt für kindliche Hörstörungen (Pädaudiologie) jedoch unbedingt notwendig.
Gerne führen wir bei Ihrem Neugeborenen ein Hörscreening durch, sollte dieses in der Geburtsklinik oder bei einer Hausgeburt nicht erfolgt sein. Auch wenn wir nicht Ihr gewünschter Kinderarzt sind, dürfen Sie gerne einen Termin zum Neugeborenen-Hörscreening bei uns vereinbaren.
Für einen Termin rufen Sie uns bitte an: 04705/94990
Elterninformation zur Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen (G-BA Flyer PDF)