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HÖRPRÜFUNGEN

1. Pilotenhörtest
Der Pilotenhörtest prüft in spielerischer Weise neben dem Hörvermögen zugleich das Sprachverständnis. Der Test ist ab dem dritten Geburtstag einsetzbar. Für unsere fremdsprachigen Kinder kann auch in englischer, türkischer, polnischer, russischer und griechischer Sprache getestet werden.

2. Tonschwellenaudiometrie
Die Tonschwellenaudiometrie prüft von tiefen bis zu hohen Tönen auf 8 verschiedenen Frequenzen das Gehör. Dieser Test erfordert eine konzentriertere Mitarbeit des Kindes und ist ab dem 5. Geburtstag, manchmal schon ab dem 4. Geburtstag verwendbar.

3. Tympanogramm
Das Tympanogramm misst die Schwingungsfähigkeit und Beweglichkeit des Trommelfells. So können Flüssigkeitsansammlungen hinter dem Trommelfell (als Paukenerguß meist eine infektbedingte vorübergehende Angelegenheit) von einem echten Hörschaden unterschieden werden.

4. Neugeborenen-Hörscreening (TE-OAE)
Mit dem Neugeborenen-Hörscreening können wir in nur wenigen Sekunden messen, ob Ihr Baby hören kann oder ob eine weiterführende Diagnostik notwendig ist. Beim Neugeborenen-Hörscreening messen wir die Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen (TE-OAE). Dies geht sowohl bei schlafendem als auch bei einem ruhigen wachen Säugling (z.B. wenn Sie stillen) und ist völlig schmerzfrei. Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene deutschlandweit einen Anspruch auf ein Hörscreening, das von den Krankenkassen bezahlt wird. Das Hörscreening sollte idealerweise in den ersten 4 Lebenstagen, spätestens jedoch bis zum vollendeten 4. Lebensmonat, erfolgt sein. Mehr Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening in unserer Praxis hier: Neugeborenen-Hörscreening

Dieser Winter wird hart!

Der Kinderärztemangel betrifft uns alle!

Aufnahmestopp
für Neupatienten

Bitte lesen, es betrifft uns ALLE:
>> Eine Erklärung <<